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   KG, 23.09.1986 - 1 W 3677/85   

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https://dejure.org/1986,17528
KG, 23.09.1986 - 1 W 3677/85 (https://dejure.org/1986,17528)
KG, Entscheidung vom 23.09.1986 - 1 W 3677/85 (https://dejure.org/1986,17528)
KG, Entscheidung vom 23. September 1986 - 1 W 3677/85 (https://dejure.org/1986,17528)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Beschwerdeberechtigung eines auf Berichtigung des Personenstandsbuches gerichteten Verfahrens; Bestimmung des Rechts der namensrechtlichen Folgen der Legitimation zweier Kinder

  • mansui.eu PDF

    Personenstandsrecht; Legitimation eines nichtehelichen Kindes bei Mehrstaatern; Bestimmung des Rechts der namensrechtlichen Folgen der Legitimation zweier Kinder; Beschwerdeberechtigung in einem auf Berichtigung des Personenstandsbuches gerichteten Verfahrens.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.06.1983 - IVb ZB 637/80

    Ehelich werden eines Kindes durch die Eheschließung seiner Eltern - Festlegung

    Auszug aus KG, 23.09.1986 - 1 W 3677/85
    Dieser Grundsatz der effektiven Staatsangehörigkeit gilt auch in den Fällen der Legitimation eines nichtehelichen Kindes (BGH FamRZ 1983, 878 = BGHF 3, 1122).

    Maßgeblich für den hier zu entscheidenden Fall bleibt nach allem, daß eine die Legitimationswirkung betreffende Eintragung in dem Geburtenbuch nicht dadurch unrichtig wird, daß ein Kind danach von dem ihm etwa zustehenden Recht auf Wahl einer Namensführung Gebrauch gemacht hat (so auch BGH FamRZ 1983, 878 = BGHF 3, 1122).

  • KG, 19.12.1975 - 1 W 1184/74
    Auszug aus KG, 23.09.1986 - 1 W 3677/85
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der festgehalten wird, ist in dem auf Berichtigung des Personenstandsbuches gerichteten Verfahren grundsätzlich jeder beschwerdeberechtigt, der als Beteiligter nach § 47 Abs. 2 PStG antragsberechtigt ist (Senat OLGZ 1976, 161, 162; ebenso BayObLGZ 1979, 326, 327).

    Das ist im allgemeinen jeder, der ein schutzwürdiges Interesse an der richtigen Beurkundung des Standesfalles hat (Senat OLGZ 1976, 161, 162).

  • BGH, 20.06.1979 - IV ZR 106/78

    Anfechtung der Ehelichkeit und internationales Privatrecht; effektive

    Auszug aus KG, 23.09.1986 - 1 W 3677/85
    Wenn die Beziehung des Mehrstaaters zu seinem ausländischen Heimatstaat wesentlich enger ist als die zum Inland, ist vielmehr an die ausländische Staatsangehörigkeit anzuknüpfen (BGHZ 75, 32 = BGHF 1, 518; BGH NJW 1980, 2016 = BGHF 2, 108; …
  • BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 82/84

    Familienrechtlicher Status eines Kindes nach französischem Recht; Beurteilung der

    Auszug aus KG, 23.09.1986 - 1 W 3677/85
    Der von der Vorinstanz in dem angefochtenen Beschluß gezogene Umkehrschluß trifft jedenfalls nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (StAZ 1983, 273, unter Aufgabe von BGH FamRZ 1978, 233, 407; ebenso BGH FamRZ 1986, 984 = EzFamR BGB § 1618 Nr. 1 = BGHF 5, 462) nicht mehr zu.
  • BGH, 17.04.1980 - IVa ZR 8/80

    Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit im deutschen internationalen Privatrecht

    Auszug aus KG, 23.09.1986 - 1 W 3677/85
    Wenn die Beziehung des Mehrstaaters zu seinem ausländischen Heimatstaat wesentlich enger ist als die zum Inland, ist vielmehr an die ausländische Staatsangehörigkeit anzuknüpfen (BGHZ 75, 32 = BGHF 1, 518; BGH NJW 1980, 2016 = BGHF 2, 108; …
  • BayObLG, 09.10.1979 - BReg. 1 Z 42/79
    Auszug aus KG, 23.09.1986 - 1 W 3677/85
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der festgehalten wird, ist in dem auf Berichtigung des Personenstandsbuches gerichteten Verfahren grundsätzlich jeder beschwerdeberechtigt, der als Beteiligter nach § 47 Abs. 2 PStG antragsberechtigt ist (Senat OLGZ 1976, 161, 162; ebenso BayObLGZ 1979, 326, 327).
  • OLG Frankfurt, 23.02.2004 - 20 W 53/03

    Personenstandsverfahren: Berichtigung des Geburtseintrages eines Kindes

    Hierbei handelt es sich um eine Rückverweisung, die vom deutschen Recht in Art. 4 Abs. 1 S. 2 EGBGB angenommen wird ( vgl. hierzu BayObLG StAZ 1987, 75 ).
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